Sanieren ohne Eigenmietwert
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts sind auch die eidgenössischen Steuerabzüge für energetische Sanierungen bald Geschichte. Jedoch könnten sie auf kantonaler Ebene durchaus weitergeführt werden. Eine kurze Auslegeordnung zeigt, dass die Heizungssanierung ungeachtet dieser Abzüge ein komplexes, zeitaufwendiges Projekt bleibt.