Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Elcotherm AG

 

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen der Elcotherm AG sind die nachfolgenden Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung des Kunden ausdrücklich als anerkannt gelten. Spezielle Vereinbarungen oder andere Vertragsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von Elcotherm AG schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen ersetzen alle vorhergehenden und gelten ab 01.05.2020.

2. Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Bestellungsänderungen, Annullierungen

Für Inhalt, Umfang und Preis der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Elcotherm AG massgebend. Materialien oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Sofern innerhalb von 8 Tagen kein Gegenbescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Spätere Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis der Elcotherm AG voraus; die daraus entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Keine Bestellungsänderungen und Annullierungen sind möglich bei Waren, die nicht im regulären Produktprogramm (ELCO Solutions) enthalten sind und auf Veranlassung des Kunden speziell hergestellt oder beschafft werden; damit zusammenhängende Dienstleistungen sind zu entschädigen, soweit sie bereits erbracht worden sind.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, auf seiner Seite allen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Elcotherm AG die Vertragsleistungen erbringen kann. Er hat Elcotherm AG rechtzeitig auf Schutzrechte Dritter sowie gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften bzw. Richtlinien, Normen u.ä. aufmerksam zu machen, die für die Leistungserbringung zu beachten sind. Der Kunde hat Elcotherm AG über die funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten, sofern sie von den allgemeinen Empfehlungen der Elcotherm AG abweichen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass Unterlagen, Informationen und Erklärungen vollständig und richtig sind.

4. Preise

Die im Preisbuch der Elcotherm AG aufgeführten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, LSVA und Zuschläge jedoch inkl. Verpackung. Ab einem Rechnungswert von netto CHF 1'000.-- sind die Kosten des branchenüblichen Transports, jedoch nicht der Ablad, inbegriffen. Kosten für besondere Anforderungen, wie z. B. Expresslieferungen, spezielle Ankunftszeiten, Spezialtransporte, aufwendige Verpackungen etc., werden in Rechnung gestellt. Die im Preisbuch aufgeführten Preise können ohne Voranzeige geändert werden. Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat Elcotherm AG Anspruch auf Entschädigung der Reisezeit sowie Erstattung von Auslagen, Dritthonoraren und der Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen Dritter direkt zu begleichen und Elcotherm AG von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.

5. Abbildungen, Masse, Gewichte, Schemata und Ausführungen

Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Schemata und Gewichte sind unverbindlich, ausser sie werden von Elcotherm AG schriftlich bestätigt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. Mass-Skizzen und Berechnungen sind vom Kunden ausdrücklich zu verlangen und werden ausschliesslich auf der Grundlage seiner Instruktionen, Informationen und Daten erstellt.

6. Lieferzeit, Termine und Zeitbestimmungen

Liefertermine, Terminangaben und Zeitbestimmungen werden nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben, ohne dass sie jedoch garantiert werden können. Zugesagte Termine für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen setzen die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Schadenersatzansprüche oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferungen oder Nichteinhalten der Ankunftszeiten wie auch verspäteter Dienstleistungen werden ausdrücklich wegbedungen. Als Liefertag gilt der Verladetag. Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist Elcotherm AG berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Bei Abrufbestellungen behält sich Elcotherm AG vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen. Bestätigungen von Dienstleistungsterminen erfolgen unter der Bedingung, dass der Kunde den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Soweit Elcotherm AG die übertragenen Arbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Zeiten realisieren kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist anzusetzen.

7. Versand

Elcotherm AG ist in der Wahl des Transportmittels frei. Camionsendungen erfolgen an den vom Kunden vorgegebenen Lieferort. Wenn dieser für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Kunde rechtzeitig einen anderen Anlieferungsort zu bestimmen. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Eintreffen der Ware am Lieferort auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn die Lieferung einschliesslich Montage erfolgt. Der Ablad ist Sache des Kunden. Für Schäden, die beim Abladen entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung abgelehnt. Es werden diejenigen Verpackungen und Transporthilfsmittel eingesetzt, die sich im Urteil von Elcotherm AG als zweckmässig erweisen. In Rechnung gestellte und spezifizierte Verpackungen und Transporthilfsmittel werden gutgeschrieben, sofern diese innert Monatsfrist in einwandfreiem Zustand franko Lieferwerk zurückgeschickt werden.

8. Ausführung von Dienstleistungen

Elcotherm AG wird die Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter ausführen. Soweit es Elcotherm AG als nützlich oder notwendig erachtet, können externe Spezialisten, Sachverständige oder andere Dritte für die Auftragserfüllung beigezogen werden. Beim Beizug von Drittpersonal ist die Haftung beschränkt auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der Dritten.

9. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen nach Empfang sofort zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Unterlässt er dies, gelten die Waren und Dienstleistungen als genehmigt. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder beim Spediteur angebracht werden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung zu beanstanden. Abnahmeprüfungen (Prüfung auf Anzahl und Transportschäden) erfolgen nur nach Vereinbarung und gehen zu Lasten des Kunden. Kleine Schäden, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

10. Rücksendungen

Vertragsgemäss gelieferte Waren werden von Elcotherm AG nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung gegen Gutschrift zurückgenommen. Keine Rücknahmen sind möglich bei Waren, die nicht im regulären Produktprogramm (ELCO Solutions) enthalten und auf Veranlassung des Kunden speziell hergestellt oder beschafft worden sind. Für Warenrücksendungen im Wert von weniger als CHF 100.– kann aus Kostengründen keine Gutschrift gewährt werden. Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort zu schicken. Von einer Gutschrift werden mindestens 15 % (jedoch mindestens CHF 100.–) als Prüfgebühr und Umtriebsentschädigung abgezogen zuzüglich allfälliger Instandstellungskosten und der Hinfracht, falls die Lieferung franko erfolgt ist.

11. Arbeitsergebnisse und zugehörige Rechte

Sämtliche Arbeitsergebnisse, wie z. B. Konzepte, Zeichnungen, Abbildungen, Gesamtschemataausarbeitungen, elektronische Daten, Computerprogramme, etc. sowie die damit verbundenen Immaterialgüter- und Schutzrechte verbleiben im Eigentum von Elcotherm AG. Der Kunde hat an den von Elcotherm AG im Rahmen des Auftrags für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht, das ausschliesslich für seinen Eigengebrauch bestimmt ist. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht exklusiv. Die Arbeitsergebnisse oder Teile und Auszüge davon dürfen nur mit Zustimmung von Elcotherm AG weiterverarbeitet, verändert, veröffentlicht, reproduziert, weitergegeben oder sonstwie verbreitet werden, ausser dies sei ausdrücklich Inhalt des Auftrages.

12. Gewährleistung

Voraussetzung
Die Elcotherm AG ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn ein Mangel oder Schaden unverzüglich schriftlich gerügt wird.
Inhalt der Gewährleistung
Elcotherm AG gewährleistet die einwandfreie Funktion der Produkte und die mängelfreie Beschaffenheit der Materialien sowie die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen ist beschränkt auf die Dauer von 10 Jahren seit Kauf des Produktes. Wird ein Leistungsnachweis durchgeführt, ist es Sache des Kunden, die von Elcotherm AG vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Dauer der Gewährleistung
Die Gewährleistung dauert 12 Monate für Dienstleistungen, gerechnet ab Abschluss der Dienstleistung, und 24 Monate für die Funktion der Produkte und die Beschaffenheit der Materialien, gerechnet ab Liefertag.

Vorzeitige Beendigung der Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Elcotherm AG Änderungen oder Reparaturen am Produkt oder am Arbeitsergebnis vornehmen. Dies gilt auch, wenn die von Elcotherm AG empfohlenen Anlagenkonzepte, Ausführungen, Änderungen oder Reparaturen abgelehnt oder unterlassen werden.

Erfüllung der Gewährleistung
Elcotherm AG erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung, indem sie nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert, Ersatzteile/Ersatzgeräte frei ab Werk zur Verfügung stellt oder erbrachte Dienstleistungen kostenlos ganz oder teilweise wiederholt. Jede weitere Verpflichtung, insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Nachbesserung, wird wegbedungen. Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch:

  • höhere Gewalt,
  • Anlagenkonzepte und Ausführungen, von denen Elcotherm AG abgeraten hat, oder die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern),
  • Nichteinhalten der Wasserqualität gemäss Richtlinie SWKI BT 102-01,
  • Nichtbeachtung der technischen Richtlinien der Elcotherm AG über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung,
  • Korrosion (insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder Frostschutzmittel beigegeben sind
  • Kesselsteinablagerungen
  • aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. an Wassererwärmern.
  • Arbeit anderer,
  • nicht richtige oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden.

Keine Gewährleistung besteht für Teile und Betriebsstoffe, die einem Verschleiss unterliegen (z. B. Filter, Dichtungen, Düsen, Ölschläuche, elektrische Teile, Schamottierungen, Kältemittel, Chemikalien usw.).

13. Haftung

Die Haftung von Elcotherm AG aus mangelhaften Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen für:

  • Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit,
  • Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind (wie z. B. eigene Aufwendungen des Kunden, durch ihn einseitig veranlasste Kosten Dritter im Zusammenhang mit dem Schadenfall, Austausch-, Reparatur- oder Reinigungskosten, Kosten für die Feststellung von Schadenursachen, Expertisen etc.)
  • jede Art von Folgeschäden (wie z. B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Umweltschäden, entgangener Gewinn etc.).


14. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Instruktionen, Informationen und Daten erstellt und haben rein informativen Charakter.

15. Zahlungsbedingungen

Die bestätigten Zahlungstermine sind immer einzuhalten. Lieferverzögerungen, Mängelrügen, sonstige Beanstandungen, noch nicht erteilte Gutschriften oder von der Elcotherm AG nicht anerkannte Gegenforderungen berechtigen den Kunden nicht zu einem Rückbehalt, zur Kürzung oder Verrechnung seiner Zahlung.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind von den zuständigen Gerichten des Kantons St. Gallen zu entscheiden, wobei es Elcotherm AG freisteht, den Kunden auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

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