Sie haben erwähnt, dass bei den Wärmepumpen ab 2027 neue Kältemittel vorgeschrieben sind. Wir möchten eigentlich in diesem Jahr auf eine Wärmepumpe umsteigen. Muss das Kältemittel dann ab 2027 ausgetauscht werden?
Nein, eine Wärmepumpe wird immer für den Betrieb mit einem bestimmten Kältemittel konstruiert. Eine «alte» Wärmepumpe können Sie darum nicht mit einem «neuen» Kältemittel betreiben. Für Wärmepumpen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, gilt der Bestandesschutz. Diese Maschinen dürfen mit dem heute üblichen Kältemittel, zum Beispiel R410a, betrieben werden. Ab dem 1. Januar 2027 sind dann nur noch Wärmepumpen zulässig, die ein natürliches Kältemittel verwenden, zum Beispiel Propan (R290).