
Neue Verordnung
Ab 1. Januar 2027 sind für Wärmepumpen nur noch natürliche Kältemittel zulässig. Dazu gehören als drei wichtigste Vertreter Kohlendioxid (CO2), Ammoniak sowie Propan. Mit der Änderung wird die «F-Gase-Verordnung» der EU nachvollzogen. Diese reduziert die Verwendung von synthetischen Kältemitteln, welche Fluor enthalten.
Der Grund dafür ist der Klimaschutz: Fluorierte Kältemittel besitzen ein hohes Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP). Referenzmassstab ist hier das CO2 mit einem GWP von genau 1. Das bis heute oft verwendete Kältemittel R401a weist hingegen ein GWP von 2088 auf. Im Gegensatz dazu bringt es Propan noch auf ein GWP von 3. Für den Ein- und Mehrfamilienhausbereich werden deshalb seit einiger Zeit Propan-Wärmepumpen forciert.