Luftreinhalteverordnung (LRV)
Was ist die Luftreinhalteverordnung?
Die Luftreinhalteverordnung regelt die Grenzwerte und die Sanierungsfristen von Feuerungsanlagen für Öl- und Gasheizungen. Am 1. Januar 2005 wurde eine revidierte Verordnung in Kraft gesetzt. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte wird Ihre Heizanlage unter Umständen sanierungspflichtig.
Wann ist meine Heizanlage betroffen?
Bis auf wenige Ausnahmen sind all jene Anlagen betroffen, die vor dem 1. Januar 1993 in Betrieb genommen wurden. Ihre Heizanlage wird bei der nächsten Feuerungskontrolle überprüft. Falls sie die neu definierten Grenzwerte nicht einhält, erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Sanierungsverfügung mit Angabe der örtlich festgelegten Sanierungsfrist.
Was kann getan werden?
Eine Sanierung muss kein Ärgernis sein.Wer sich allerdings erst um die Heizung kümmert, wenn sie nicht mehr funktioniert oder bereits eine Sanierungsverfügung erlassen wurde, dem bleibt wenig Handlungsspielraum. Agieren Sie deshalb frühzeitig. ELCO hilft Ihnen gerne bei der rechtzeitigen Planung.
ELCO bietet Ihnen attraktive Lösungen...
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihre Heizanlage. Den strengeren Grenzwerten kann vielfach auch ohne eine Sanierung entsprochen werden: durch eine Teilsanierung, beispielsweise mit einem Brennerwechsel, durch die Umstellung auf Ökoheizöl oder durch eine Nachregulierung der Anlage.
...und hilft Ihnen beim Sparen.
Auch bei Totalsanierungen unterstützen wir Sie. Dank innovativen Produkten und Systemen heizen Sie mit ELCO nicht nur effizienter, sondern auch sparsamer.Wer sich für eine besonders ökologische Lösung entscheidet, kann ausserdem in den Genuss von Unterstützungsbeiträgen der öffentlichen Hand kommen.
