Heizungswasserqualität und Massnahmen
Verantwortung und technische Erläuterungen
Für die Wasserqualität ist gemäss SIA der Installateur verantwortlich. Befolgt der Installateur die unten aufgeführten Vorschriften so ist in den meisten Fällen eine Reduzierung der Härte des Füllwassers notwendig. Am besten eignet sich das Verfahren der Demineralisierung bzw. Vollentsalzung des Rohwassers. Bei diesem Verfahren werden dem Wasser alle gelösten Feststoffe (Salze) wie Kalk, Chloride, Nitrate, Sulfate usw. entzogen. Demineralisiertes Wasser entspricht in der Qualität einem destillierten Wasser und hat folgende, günstige Eigenschaften.
- Demineralisiertes (vollentsalztes) Wasser hat keine Inhaltstoffe mehr, die ausfällen können und sich im Kessel oder Wärmetauscher ablagern.
- Demineralisiertes Wasser bremst jede Korrosion, weil es elektrisch nicht leitet.
- Durch die vollständige Demineralisierung werden auch alle Neutralsalze wie Chloride, Sulfate, Nitrate entfernt, welche dafür bekannt sind, in bestimmter Konzentration und Zusammensetzung, korrodierende Materialien anzugreifen.
Enthärtung
Eine Enthärtung aus einer sanitärseitigen Enthärtungsanlage verhindert zwar die Kesselsteinbildung ist aber aus Sicht des Korrosionsschutzes ungünstig. Dem Rohwasser werden durch den Ionentauscher die Härtebildner entnommen und durch Natrium aus Kochsalz ersetzt. Der Gehalt an gelösten Salzen im Wasser bleibt aber unverändert hoch. In der Folge werden Korrosionen ausgelöst, die später zur Schädigung des Wärmetauschers und anderen Bauteilen führen.
Nach einer Neubefüllung der Anlage ist der Sauerstoffgehalt hoch, infolgedessen müsste der Salzgehalt möglichst niedrig sein. Nur enthärtetes Wasser eignet sich also aufgrund des bleibend hohen Salzgehaltes nicht für die Verwendung in Heizsystemen.
Gewährleistung
Das Einhalten der unten aufgeführten Anforderungen bezüglich Wasserqualität ist Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Kesselschäden wegen nicht Einhalten der Wasserqualitätsanforderungen werden nicht gewährt.
Anforderungen
Es wird empfohlen alle Geräte und Systeme mit demineralisiertem Wasser zu befüllen!
Die Europäische Norm EN 14868 und die Richtlinie VDI 2035 bzw. SIA 384/1 sind einzuhalten.
Zusätzlich sind folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten
- Anlagen mit Sauerstoffeintrag wie z.B. Fussbodenheizungen ohne diffusionsdichten Kunststoffrohren, offenen Expansionsgefässen oder intermittierendem Sauerstoffeintrag (z.B. neues dauerndes Nachfüllen) sind immer mit einer Systemtrennung auszuführen.
- Um den Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers hoch zu halten und um eine Überhitzung der Heizflächen zu vermeiden soll in Abhängigkeit der Kesselleistung (kleinster Einzelkessel bei Mehrkesselanlagen) sowie des Wasserinhaltes der Anlage, die Werte in der Tabelle nicht überschritten werden.
- Entspricht bei bestehenden Anlagen z.B. Kesseltausch die Wasserqualität des vorhandenen Heizungswassers den Vorschriften, ist eine Neubefüllung nicht zu empfehlen.
- Entspricht bei bestehenden Anlagen z.B. Kesseltausch die Wasserqualität des vorhandenen Heizungswasser nicht den Vorschriften, ist eine Neubefüllung zu empfehlen oder eine Systemtrennung zu realisieren (wobei im Kesselkreis die Vorgaben an die Wasserqualität einzuhalten sind).
- Vor der Befüllung von Neuanlagen und auch von bestehenden Anlagen ist eine fachgerechte Reinigung und Spülung des Heizsystems erforderlich. Der Wärmeerzeuger darf erst gefüllt werden, nachdem das Heizsystem gespült wurde.
- Auch für das Ergänzungswasser gelten die Anforderungen gemäss untenstehender Tabelle.
- Die Gesamtmenge des Füll- und Ergänzungswassers welches während der Lebensdauer des Erzeugers gefüllt bzw. ergänzt wird, darf das Dreifache des Wasserinhaltes der Anlage nicht übersteigen. Ansonsten ist eine Systemtrennung zu realisieren.
- Wegen der Gefahr der Spannungsrisskorrosion im Edelstahlteil des Kessels darf die Summe der Chlorid-Nitrat und Sulfatgehalte des Heizungswassers insgesamt 50 mg/l nicht übersteigen.
Kontrolle Wasserqualität
- Der pH Wert des Heizungswassers soll nach 8 Wochen Heizbetrieb zwischen 8,3 und 9,5 liegen.
- Behandeltes Heizungswasser ist mindestens 1 x jährlich zu kontrollieren.
Anforderungen Wasserqualität
| Gesamtheizleistung | Wasserhärte | Chloridgehalt | Leitfähigkeit |
|---|---|---|---|
| < 50 kW | ≤ 10° fH | ≤ 50 mg/l | ≤ 200 µs/cm |
| 50 – 200 kW | ≤ 10° fH | ≤ 25 mg/l | ≤ 200 µs/cm |
| 200 – 600 kW | ≤ 5° fH | ≤ 10 mg/l | ≤ 150 µs/cm |
| > 600 kW | ≤ 0,2° fH | ≤ 10 mg/l | ≤ 100 µs/cm |